Aktuelles
Bundesrat hebt Bt-Impfpflicht auf
20.12.2009 - Die Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit wird aufgehoben. Der Bundesrat stimmte am Freitag der Zweiten Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen nur unter der Maßgabe zu, dass in der betreffenden Durchführungsverordnung die Vorschrift zur Impfpflicht gegen die durch Mücken auf Wiederkäuer übertragene Infektion gestrichen wird. Das nunmehr erreichte Sicherheitsniveau erlaube es, da zwischenzeitlich auch zugelassene Impfstoffe auf dem Markt seien, die Blauzungenimpfung „primär in die Hände der Tierhalter zu geben“, erklärte die Länderkammer in der Begründung.
Aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium verlautete im Anschluss an die Sitzung des Bundesrates, dass die Änderungsverordnung mit sämtlichen Maßgaben umgesetzt werde. Demnach wird es den Rinder- sowie Schaf- und Ziegenhaltern in Deutschland im nächsten Jahr freistehen, ob sie ihre Tiere impfen lassen oder nicht.
Fachleute sehen allerdings die freiwillige Impfung gegen die Blauzungenkrankheit kritisch. Um diese auszurotten, sind nach Expertenschätzung mindestens 80 % der Tiere zu impfen. Vor diesem Hintergrund betonte der Deutsche Bauernverband (DBV) kürzlich in einer Entschließung, dass die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit weiterhin flächendeckend durchgeführt werden sollte.
In Deutschland waren nach dem erstmaligen Auftreten der Infektion im August 2006 im Jahr darauf mehr als 20 600 und 2008, als mit der Impfung begonnen wurde, noch 5 125 Krankheitsfälle bestätigt worden. Dagegen wurden in diesem Jahr bis zum 20. November nur noch 142 Infektionen festgestellt.
Termine