Aktuelles
Noch Geld zurück vom Absatzfonds?
25.08.09 - Etwas überraschend wurden in den letzten Wochen noch ältere Absatzfondsabgaben für Agrarprodukte zurückerstattet. Eigentlich hatten die Flaschenhalsbetriebe und die Bundesanstalt für Landwirtschaft (BLE) alle Gelder bis Juni an die Landwirte zurückgezahlt.
Laut Dr. Frank Greshake von der Landwirtschaftskammer NRW zeigt sich aber, dass Schlachtunternehmen, Mühlen, Molkereien etc. ihre Widersprüche nicht durchgängig geltend gemacht hatten, sondern z.T. sporadisch, je nach Stand der politischen oder verbandspolitischen Diskussion in den einzelnen Sektoren. Daher habe die BLE die Rückzahlungen an solche Unternehmen erst akribisch prüfen müssen, so dass die Gelder für Unternehmen mit derartiger Vorgehensweise erst in den letzten Wochen angekommen seien. „Zur völligen Überraschung mancher Unternehmen“, so Dr. Greshake.
Er führt ein Beispiel an: Viele Schlachtunternehmen haben 2006/2007 Widerspruch eingelegt, diese aber nach Androhung des Rechtsweges durch die BLE wieder zurückgezogen. Die Bundesanstalt hat dann aber zumindest in Einzelfällen versäumt, durch ein abschließendes Schreiben die Rechtskraft der ursprünglich angefochtenen Bescheide wieder herzustellen. Folglich mussten auch diese Beträge aus definitiv nicht rechtskräftigen Bescheiden wieder zurückbezahlt werden. Welche strittigen Fälle – unabhängig von laufenden Gerichtsverfahren – derzeitig bei der BLE noch bearbeitet werden, ist laut dem Kammerberater nicht zu beurteilen. „Nach wie vor gilt die für die Erzeuger unbefriedigende Rechtslage, dass allein die Flaschenhalsbetriebe über die von Ihnen selbst eingezahlten Beträge bzw. die Rechtskraft der Bescheide Auskunft verlangen können“, kritisiert der Experte. Er hofft, dass die Rückzahlungen letztendlich auch bei den einzelnen Erzeugern landen.
Noch nicht gerichtlich sei abschließend geklärt, ob aufgrund der festgestellten Nichtigkeit des Gesetzes ab dem Jahr 2002 der Bund alle Beiträge grundsätzlich zurückzahlen muss.
Termine